Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kowalski Sachverständigenbüro GmbH
- Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
- Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
- Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
- Zahlungsbedingungen
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Bei allen Zahlungen ist die
Gutachten-/Rechnungs-Nummer anzugeben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
- Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und
Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise als Anhang diesen AGB beigefügt und kann in den Geschäftsräumen des AN
eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten brutto zzgl. einer Wertminderung
maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die
Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 160,- pro Stunde (zzgl. Mehrwertsteuer) plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.
- Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden pauschal mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.
- Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 120,- zzgl. Mehrwertsteuer
berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
- Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz
und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeug-sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertungen).
- Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
- Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des
Leben, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Datenspeicherung
Die Fahrzeug- und personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des Auftrags elektronisch gespeichert.
- Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Kamen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
UNSERE STANDORTE:
Bergkamen
Erich-Ollenhauer-Straße 36
59192 Bergkamen
Tel +49 (0) 23 07 | 29 98 45
Werne
Landwehrstr. 109
59368 Werne
Tel +49 (0) 23 89 | 90 69 858
Witten
Wittener Str. 100
58456 Witten
Tel +49 (0) 23 07 | 29 98 45